Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 7 Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2022 – 2 L 16/20Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 – 10 S 3450/11Zitiert von 12
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 – 10 S 731/12Erfolgloser Eilantrag gegen eine weitere Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 63
- BSG, 17.11.2015 – B 1 KR 18/15 RKrankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erforderlichkeit von Krankenhausbehandlung (hier: vollstationäre Radiojodtherapie) allein aus medizinischen Gründen, wenn die medizinisch notwendige Versorgung aus Gründen der Rechtsordnung (hier: Strahlenschutz) nur stationär erbracht werden darfZitiert von 18
- VG Köln, 13.06.2003 – 25 K 8579/02Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung der in Anlage 3 Teil C genannten Art betreibt, bedarf weder einer Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Strahlenschutzgesetzes, noch hat er eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes zu erstatten.